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AGB
Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der
Firma intecta GmbH und werden stillschweigend von allen beteiligten
Parteien bei einem Rechtsgeschäft anerkannt.
Bestellungen
Die Bestellungen des Käufers werden von intecta GmbH schriftlich
bestätigt und werden erst dann verbindlich. Alle Angebote sind freibleibend,
soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Die nachträgliche
Änderung einer Bestellung durch den Käufer ist nur mit dem schriftlichen
Einverständnis von intecta GmbH möglich. Es liegt im Ermessen der
intecta GmbH, für nachträgliche Änderungen eine zusätzliche
Aufwandentschädigung zu verlangen. Mit der Änderung der Bestellung ist ein
neuer Liefertermin zu vereinbaren.
Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen sowie auch für
künftige Geschäfte.
Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten intecta
GmbH nur wenn sie von ihm ausdrücklich anerkannt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die
übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Lieferfristen
Lieferzeitangaben werden von intecta GmbH möglichst genau gemacht,
sind aber stets unverbindlich. Kann intecta GmbH einen Liefertermin
nicht einhalten, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Bestellung zu
widerrufen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Lieferung und Abnahmepflicht
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk der intecta GmbH. Die
Verpackung- und Versankosten werden zu Selbstkosten verrechnet. intecta
GmbH ist jederzeit berechtigt die Ware nach Ihrem ermessen zu verpacken.
Die
Gefahr geht mit dem Versand der Ware ab Werk der
intecta GmbH
auf den Käufer über, auch wenn
intecta GmbH
noch andere Leistungen übernommen hat.
Verzögert sich die Lieferung der Ware aus Gründen, die nicht von intecta
GmbH zu vertreten sind oder erfüllt der Käufer die Abnahmepflicht nicht,
ist der Käufer, nachdem die Ware während zwei Wochen zum Versand
bereitgestellt worden ist, verpflichtet, intecta GmbH für jede
weiterdauernde Lagerung zu entschädigen. Die Kosten betragen monatlich
mindestens 0.5% des Rechnungsbetrages.
Rücknahmen von Liefergegenständen durch intecta GmbH im Kulanzwege
setzen einwandfreien Zustand, Originalverpackung, frachtfreie Anlieferung
und Terminverständigung voraus.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen intecta GmbH, die Lieferung um
die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik,
Aussperrung, Umweltkatastrophen oder unvorhersehbar Umstände, z. B.
Betriebsstörungen, gleich, die intecta GmbH die rechtzeitige
Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch,
wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem Unterlieferanten eintreten.
Beanstandungen / Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Empfang sofort zu prüfen. Mängel oder
Beanstandungen über die unrichtige Stückzahl sind intecta GmbH
unmittelbar nach empfang der Ware schriftlich zu melden spätestens nach 5
Arbeitstagen. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Transportschäden hat der Käufer dem Transportunternehmen, das die Ware
geliefert hat, unverzüglich schriftlich mitzuteilen und intecta
GmbH davon zu unterrichten. Werden vom Käufer Mängel im Sinne dieser
Bestimmung schriftlich geltend gemacht, hat der Käufer das Recht,
Ausbesserung zu verlangen. intecta GmbH hat die Wahl, die Mängel
auszubessern oder die fehlerhaften Teile durch neue zu ersetzen.
Weitergehende Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausdrücklich
ausgeschlossen. intecta GmbH behält sich vor die fehlerhaften Teile
zurückzuverlangen um Ersatz zu leisten. Eigenmächtiges Nacharbeiten und
unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.
Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der
Mängelbeseitigung durch den intecta GmbH ist der Besteller
berechtigt, nach vorheriger Verständigung von intecta GmbHnachzubessern
und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Abbildungen und
Beschreibungen der Ware in Prospekten, Preislisten und Katalogen sowie
Internet sind für die Ausführung der gelieferten Ware nicht verbindlich.
Allgemeine Haftungsbeschränkungen
In allen Fällen, in denen intecta GmbH abweichend von den
vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher
Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet sie nur,
soweit ihr, seine leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder
sonstige Leistungen zahlbar mit 2% Skonto innerhalb 14 Tagen sowie ohne
Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung hat den
Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung.
Für eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe
von 2% des Rechnungsbetrages verrechnet.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und
rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche
damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Werden intecta GmbH Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit
oder Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann
intecta GmbH von einem schon abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder
sofortige Vorauszahlung des gesamten Rechnungbetrages oder eines Teils davon
verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnung oder
eines Teils davon aus irgendeinem Grund zurückzuhalten. Der Käufer kann
eigene Forderungen gegenüber der intecta GmbH mit Forderungen der
intecta GmbH nicht zur Verrechnung bringen.
Schadenersatz bei Nichterfüllen
Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so ist
intecta GmbH berechtigt, ohne weiteres vom Vertag zurückzutreten und
die Ware zurückzunehmen. In diesem Fall ist intecta GmbH sämtliche
gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten sowie Rücknahme- und
Rücktransportkosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche wegen
unsachgemässer Behandlung der Ware bleiben Vorbehalten. Ebenfalls steht
intecta GmbH zu die Ware sowie deren Daten jeglicher Art nach 3
monatiger Aufbewahrungspflicht frei zu veräussern.
Änderungen
intecta GmbH ist jederzeit berechtigt, ihre allgemeinen
Geschäftsbedingungen abzuändern.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Mels / SG / Schweiz.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sind die
ordentlichen Gerichte in Mels / SG / Schweiz.
Anwendbares Recht
Es kommt Schweizerisches Recht zur Anwendung
Stand:19.01.07 |