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AGB

 

Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma intecta GmbH und werden stillschweigend von allen beteiligten Parteien bei einem Rechtsgeschäft anerkannt.

Bestellungen
Die Bestellungen des Käufers werden von intecta GmbH schriftlich bestätigt und werden erst dann verbindlich. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Die nachträgliche Änderung einer Bestellung durch den Käufer ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis von intecta GmbH möglich. Es liegt im Ermessen der intecta GmbH, für nachträgliche Änderungen eine zusätzliche Aufwandentschädigung zu verlangen. Mit der Änderung der Bestellung ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen sowie auch für künftige Geschäfte.
Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten intecta GmbH nur wenn sie von ihm ausdrücklich anerkannt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Lieferfristen
Lieferzeitangaben werden von intecta GmbH möglichst genau gemacht, sind aber stets unverbindlich. Kann intecta GmbH einen Liefertermin nicht einhalten, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Bestellung zu widerrufen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Lieferung und Abnahmepflicht
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk der intecta GmbH. Die Verpackung- und Versankosten werden zu Selbstkosten verrechnet. intecta GmbH ist jederzeit berechtigt die Ware nach Ihrem ermessen zu verpacken.
Die Gefahr geht mit dem Versand der Ware ab Werk der intecta GmbH auf den Käufer über, auch wenn intecta GmbH noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich die Lieferung der Ware aus Gründen, die nicht von intecta GmbH zu vertreten sind oder erfüllt der Käufer die Abnahmepflicht nicht, ist der Käufer, nachdem die Ware während zwei Wochen zum Versand bereitgestellt worden ist, verpflichtet, intecta GmbH für jede weiterdauernde Lagerung zu entschädigen. Die Kosten betragen monatlich mindestens 0.5% des Rechnungsbetrages.
Rücknahmen von Liefergegenständen durch intecta GmbH im Kulanzwege setzen einwandfreien Zustand, Originalverpackung, frachtfreie Anlieferung und Terminverständigung voraus.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen intecta GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Umweltkatastrophen  oder unvorhersehbar Umstände, z. B. Betriebsstörungen, gleich, die intecta GmbH die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem Unterlieferanten eintreten.

Beanstandungen / Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Empfang sofort zu prüfen. Mängel oder Beanstandungen über die unrichtige Stückzahl sind intecta GmbH unmittelbar nach empfang der Ware schriftlich zu melden spätestens nach 5 Arbeitstagen. Spätere Beanstandungen werden nicht mehr berücksichtigt. Transportschäden hat der Käufer dem Transportunternehmen, das die Ware geliefert hat, unverzüglich schriftlich  mitzuteilen und intecta GmbH davon zu unterrichten. Werden vom Käufer Mängel im Sinne dieser Bestimmung schriftlich geltend gemacht, hat der Käufer das Recht, Ausbesserung zu verlangen. intecta GmbH hat die Wahl, die Mängel auszubessern oder die fehlerhaften Teile durch neue zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen. intecta GmbH behält sich vor die fehlerhaften Teile zurückzuverlangen um Ersatz zu leisten. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch den intecta GmbH ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Verständigung von intecta GmbHnachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Abbildungen und Beschreibungen der Ware in Prospekten, Preislisten und Katalogen sowie Internet sind für die Ausführung der gelieferten Ware nicht verbindlich.

Allgemeine Haftungsbeschränkungen
In allen Fällen, in denen intecta GmbH abweichend von den vorstehenden Bedingungen auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, seine leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar mit 2% Skonto innerhalb 14 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Für eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 2% des Rechnungsbetrages verrechnet.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Werden intecta GmbH Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann intecta GmbH von einem schon abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder sofortige Vorauszahlung des gesamten Rechnungbetrages oder eines Teils davon verlangen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnung oder eines Teils davon aus irgendeinem Grund zurückzuhalten. Der Käufer kann eigene Forderungen gegenüber der intecta GmbH mit Forderungen der intecta GmbH nicht zur Verrechnung bringen.


Schadenersatz bei Nichterfüllen
Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so ist intecta GmbH berechtigt, ohne weiteres vom Vertag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. In diesem Fall ist intecta GmbH sämtliche gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten sowie Rücknahme- und Rücktransportkosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche wegen unsachgemässer Behandlung der Ware bleiben Vorbehalten. Ebenfalls steht intecta GmbH zu die Ware sowie deren Daten jeglicher Art nach 3 monatiger Aufbewahrungspflicht frei zu veräussern.
Änderungen
intecta GmbH ist jederzeit berechtigt, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Mels / SG / Schweiz.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Mels / SG / Schweiz.
Anwendbares Recht
Es kommt Schweizerisches Recht zur Anwendung
Stand:19.01.07
intecta GmbH
Strenzerstrasse 3
8888 Heiligkreuz
Schweiz

Tel: +41 81 710 01 88
Fax: +41 81 710 01 87
Mail: info@intecta.ch